Wer soll für die Basispflege bei Neurodermitis zahlen? Der GBA entschied: nur der Patient. Das Bundessozialgericht pflichtet dem bei - für die Cremes sei kein Nutzen erwiesen.
KASSEL (mwo). Die rund sechs Millionen Neurodermitis-Patienten in Deutschland haben keinen Anspruch auf Kostenübernahme ihrer Basispflegetherapie durch die gesetzlichen Krankenkassen.